Guten Tag,
ich betreibe im Nebenerwerb einen kleinen Betrieb für Elektrotechnik.
Im Grunde biete ich Elektroarbeiten aller Art an. Aber da ich das Gewerbe nur nebenbei betreibe, sollten die Aufgaben nicht allzu umfangreich sein.
Gerne können Sie auch viele notwendige Vorarbeiten wie z.B. Schlitze stemmen oder Dosen setzen im Vorfeld selber erledigen, gerne auch nach vorher erfolgter gemeinsamer Planung. Des Weiteren ist es auch gerne möglich, dass Sie das Material selber besorgen.
Ich würde dann, nachdem Sie alles vorbereitet haben, den elektrischen Anschluss übernehmen und alles überprüfen und in Betrieb nehmen.
Das hat für Sie den großen Vorteil, dass es natürlich um einiges günstiger wird und Sie können gerade die „schmutzintensiven“ Arbeiten ganz in Ruhe selbst erledigen.
Leistungsangebot
- Installieren von Hauselektrik, wie Steckdosen und Lichtschaltern
- Netzwerktechnik
- Hausautomatisierung, z.B.
– Steuerung ihrer Garage mittels Smartphone
– elektrische Jalousien
– Präsenzerkennung in Räumen
– smarte Heizkörperthermostate
Angebot anfragen
Wenn Sie Interesse haben, können Sie mir gerne einfach eine Mail (heikoaverbeck@gmx.de) schreiben, diese sollte folgenden Inhalt haben:
- Kontaktdaten
- Wo sollen die Arbeiten ausgeführt werden?
- Welche Arbeiten sollen ausgeführt werden?
- Welche Arbeiten möchten Sie in Eigenleistung vornehmen?
- Werden Sie das Material selbst besorgen?
- Zu welchen Zeiten könnten die Arbeiten ausgeführt werden? Da ich den Betrieb ja nur nebenbei betreibe, würden die Wochenenden (ggf. auch gerne sonntags) natürlich am Besten passen. Kleinere Arbeiten (bis zu 2 Stunden) könnten auch ab dem späten Nachmittag unter der Woche durchgeführt werden.
- gerne Fotos, wann immer hilfreich
Zu mir
Mein Betrieb ist, wie es die Handwerksordnung vorsieht, bei der Handwerkskammer Koblenz registriert, hier sehen Sie meine Handwerkskarte.
Normalerweise arbeite ich als Software-Entwickler bei ZF. Ich bin studierter Elektroingenieur und habe vorher in einem Maschinenbaubetrieb eine Ausbildung zum Mechatroniker gemacht und danach ein paar Jahre auf der halben Welt Brückenkräne und Regalbediengeräte modernisiert.
Hinweis
Weiterer Vorteil für Sie:
Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG sind die Rechnungen nicht umsatzsteuerpflichtig.